Bürgerwindpark Oesterwurth GmbH & Co. KG
Die Bundesregierung hat bereits im Jahr 2000 beschlossen, dass die Atomenergie nur noch zeitlich befristet
genutzt werden soll. Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima im März 2011 hat die Bundesregierung die
Restrisiken der Kernenergie neu bewertet und entschieden, zügiger als im September 2010 geplant aus der
Kernenergienutzung auszusteigen. Die Bundesregierung orientierte sich dabei an den Empfehlungen der Ethikkommission
und der Reaktorsicherheitskommission.
Schleswig-Holstein zählt zu den führenden deutschen Bundesländern, die die Windenergie nutzen. Das Bundesland
hat sich schon frühzeitig für den Ausbau der Windenergienutzung eingesetzt. Schleswig-Holstein ist ein
sogenannter Gunststandort für die Windenergie mit durchschnittlich ca. 2.600 Volllaststunden je Windenergieanlage.
Die Gemeinde Oesterwurth ist bestrebt, in ihrem Gemeindegebiet den Anteil erneuerbarer Energien im Rahmen
des Möglichen weiter zu fördern.
In der Gemeinde Oesterwurth sind mit der festgestellten Teilfortschreibung des Regionalplanes Planungsraum IV
(Ditmarschen, Steinburg) vom 06.11.2012 1 Teilgebiet als Windenergie-Eignungsflächen ausgewiesen worden. In
der Gemeinde Oesterwurth ist grundsätzlich vorgesehen, die ausgewiesene Flächen als sogenannten Bürgerwindpark
zu entwickeln, um die bestehende Akzeptanz der Windenergienutzung in der Gemeinde weiter auszubauen.
Mit den Eigentümern sind die notwendigen Nutzungsverträge über die Standorte der Windenergieanlagen, die
Kranstellplätze, die Wege und die elektrische Kabeltrasse abgeschlossen worden, damit die Realisierung dieser
Zielsetzung auch von den Grundstückseigentümern unterstützt wird. Mit anderen Eigentümern sind Baulasterklärungen
und Gestattungen vereinbart und/oder eingeholt worden.
Bürgerwindpark Oesterwurth GmbH & Co. KG
Bürgerwindpark Oesterwurth GmbH & Co. KG
Alte Dorfstraße 9
25764 Oesterwurth
info@buergerwindpark-oesterwurth.de
Telefon: 04833 / 542
Telefax: 04833 / 532